Die geplanten Untersuchungen dienen ausschließlich Forschungszwecken und nicht der Diagnose von Auffälligkeiten. Dennoch könnte es passieren, dass unvorhergesehener Weise Auffälligkeiten festgestellt werden, die einer weiteren Abklärung bedürfen. Umgekehrt ist es möglich, dass eventuell vorhandene klinische Befunde bei unserer Untersuchung nicht auffallen. Da solche Auffälligkeiten bzw. klinischen Befunde nicht Gegenstand unserer Studie sind, werden sie als unvorhergesehene bzw. Zufallsbefunde bezeichnet.

In der Einverständniserklärung haben Sie Gelegenheit, gesondert zu entscheiden, ob Sie über diese Zufallsbefunde informiert werden wollen oder ob Sie von Ihrem Recht auf Nichtwissen Gebrauch machen möchten.

Sofern Sie sich dafür entscheiden, im Falle eines Zufallsbefundes informiert werden zu wollen, und tatsächlich ein Zufallsbefund festgestellt wird, wird Ihr Studienarzt Sie umfassend über notwendige weitere Schritte informieren. Dies kann unter anderem die Hinzuziehung eines Spezialisten aus dem Bereich der Humangenetik oder einer anderen medizinischen Fachdisziplin erfordern.

Mit dem Ankreuzen des Feldes "Diese Information möchte ich erhalten" nebst Ihrer Unterschrift erteilen Sie uns Ihr Einverständnis, dass wir Sie anschreiben dürfen, um Sie (ggf. unter Hinzuziehung eines Spezialisten) für solche Folgegespräche bzw. Folgeuntersuchungen einzuladen.

Zu diesen nicht ganz einfachen Antworten führen wir inzwischen übrigens auch eine Studie durch, in der Sie beantworten können, inwieweit Sie zu Zufallsbefunden informiert werden möchten (s. Link zu der Website rechts). Wir würden uns natürlich sehr freuen, wenn Sie sich an dieser wichtigen Umfrage zu grundsätzlichen Fragestellungen der modernen Medizin beteiligen würden.


Zurück

Last update:
21.06.2014